Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der PSMEDIA LTD&CoKG nach dem TKG 2003 (Stand 01. 07. 2023)

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§ 1. Geltung der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Lieferungen und Dienstleistungen, die PSMEDIA LTD&CoKG, Im Stadtgut A1, 4407 Steyr (nachfolgend PSMEDIA genannt)
gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) erbringt. Der Vertragspartner kann ein Verbraucher oder
ein Unternehmer (ausschließlich ein Endnutzer) im Sinne des Konsumentenschutzes sein.

1.2 Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich
ausschließlich nach dem Inhalt des von PSMEDIA angenommenen Auftrages, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
samt allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen für
Kommunikationsdienste von PSMEDIA. In den Katalogen, Prospekten etc., enthaltene Angaben sind nur maßgeblich,
wenn in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.3 Anwendbarkeit TKG 2021 - Für Kommunikationsdienstleistungen gelten die
Regelungen das TKG 2021 vollinhaltlich. Wird in diesen AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen auf
das TKG Bezug genommen ist das TKG 2021 gemeint.

1.4 Gegenüber Unternehmen im Sinne des § 1 KSchG kommen verbraucherrechtliche
Schutzbestimmungen nicht zur Anwendung.

1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich PSMEDIA
diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

1.6 Die Geschäftsbedingungen von PSEMDIA gelten auch für künftige Geschäfte
zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen
werden sollte.

1.7 Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht. Dass Vertriebspartner
oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer von PSMEDIA nicht berechtigt sind von den AGB abweichende
Vereinbarungen zu treffen.

§ 2 Kundmachung und Änderung der AGB

2.1 Kundmachung - PSMEDIA veröffentlicht diese AGB und die damit im Zusammenhang
stehenden Leistungsbeschreibungen, Entgeltbestimmungen und Preislisten auf Ihrer Homepage https://psmedia.tv/agb
. Bei Vertragsabschluss und bei Änderungen der AGB und der damit im Zusammenhang stehenden
Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen übermittelt PSMEDIA dem Kunden auf sein Verlangen für die Ihn
betreffenden Leistungen kostenlos ein Exemplar.

2.2 Änderungen der AGB - PSMEDIA behält sich Änderungen wegen Anpassungen an den
jeweiligen Stand der Technik, an eine geänderte Rechtslage und an eine geänderte wirtschaftliche Situation etc.
vor. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der
Website von PSMEDIA abrufbar (bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern
gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und
sachlich gerechtfertigt ist.

2.3 Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine
Kundmachung der Änderungen mindestens drei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. PSMEDIA
wird ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form mitteilen und Kunden bei dieser Mitteilung
gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung
außerordentlich kostenlos zu kündigen. Änderungen die rein administrativer Natur sind oder aufgrund der Änderung
der Rechtslage zwingend erforderlich werden und nicht ausschließlich begünstigen berechtigen gemäß § 135 Abs 9
TKG 2021 nicht zur kostenlosen Kündigung des Vertrags.

2.4 Wenn Änderungen die Kunden ausschließlich begünstigen, können die betreffenden
Regelungen bereits ab Kundmachung angewendet werden. Für neue nach der Kundmachung geschlossene Verträge sind
die betroffenen Regelungen sofort wirksam.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs und Bereitstellung der Leistung

3.1 Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages ist bei Unternehmen die
schriftliche rechtsverbindliche Annahme eines Angebots von PMEDIA oder die schriftliche rechtsverbindliche
Beauftragung von PSMEDIA durch den Kunden. Bei Verbrauchern ist die Übermittlung eines vollständig
ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars von PSMEDIA, die als rechtverbindliche Bestellung gilt,
Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages.

Ein Vertragsverhältnis zwischen PSMEDIA und dem Kunden kommt zu Stande, wenn
PSMEDIA nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung
abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder
Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Einrichtung eines Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei
Dritten etc.) begonnen hat.

3.2 Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines
allfälligen Kündigungsverzichts u.Ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt
ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das
Rücktrittsrecht nach § 3 des Konsumentenschutzgesetz und nach § 1 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

3.3 Eine Voraussetzung für die Bereitstellung von Zugängen zu Kommunikationsnetzen
ist die Verfügbarkeit oder Realisierbarkeit, der jeweiligen Zugangstechnik am Herstellungsort. Bei Verfügbarkeit
der Zugangstechnik (vorhandene Infrastruktur am Herstellungsort) erfolgt die Installation durch PSMEDIA in der
Regel innerhalb von 8 Wochen ab Annahme des Vertrages

Für die Zugangstechnik Glasfaser ist die erforderliche Infrastruktur oftmals noch
nicht verfügbar und die Realisierbarkeit ist von vielen Faktoren, wie Grabungsgenehmigungen, Klärung von
Leitungsrechten und Wirtschaftlichkeit eines Anschlusses, abhängig. Daher können viel längere Zeiträume für die
Annahme eines Auftrags (bis zu 36 Monate) erforderlich sein. Auch Für die Realisierung ist den Umständen
entsprechend mit längeren Zeiten zu rechnen. Die Bedingungen dazu werden in den Leistungsbeschreibungen oder im
Vertrag direkt festgehalten.

3.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen
Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen)
Vereinbarungen der Vertragsparteien. Bei Verbrauchern werden die Vereinbarungen auf dem Auftragsformular
festgehalten.

3.5 Wird ein schriftlich vereinbarter Bereitstellungstermin aus Gründen, die
PSMEDIA zu vertreten hat, um mehr als 4 Wochen überschritten, verpflichtet sich PSMEDIA, dem Kunden ab der 4
Woche der Überschreitung eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl. USt pro Woche der Überschreitung zu
gewähren.

3.6 Kann ein beauftragter und angenommener Zugang zu einem Kommunikationsnetz, aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht innerhalb von 8 Wochen ab Annahme des Auftrags realisiert werden
ist PSMEDIA berechtigt den Vertrag zu kündigen und eine Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Leistungen
zu verrechnen.

3.7 Die Voraussetzung für die Realisierung eines Telefonzugangs ist ein
bestehender oder beauftragter Zugang zum Internet.

3.8 PSMEDIA kann die Annahme eines Auftrags von der Erbringung einer
Sicherheitsleistung (z. B. Kaution, Bankgarantie) oder einer angemessenen Entgeltvorauszahlung des Kunden
abhängig machen.

3.9 PSMEDIA ist berechtigt bei der Beauftragung die Kopie eines amtlichen
Lichtbildausweises, eines Meldezettels, den Nachweis einer Zeichnungsberechtigung zu verlangen.

§ 4 Vertragsdauer, Vertragsauflösung, Kündigung aus wichtigem Grund

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von
Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte
bestimmte Zeit abgeschlossen.

4.1 Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge für Zugänge zu
Kommunikationsnetzen können, bei Verbrauchern, von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 1-monatigen
Kündigungsfrist zum Ende einer vereinbarten Mindestvertragsdauer oder zum Ablauf eines Kündigungsverzichts
aufgelöst werden. Danach kann der Vertrag unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden,
falls nichts anderes vereinbart wurde. Die Mindestvertragsdauer ist im Vertrag ersichtlich.

4.2 Für Zugangsverträge zu Kommunikationsnetzen wird für Verbraucher bei
Werbeaktionen auf Grund der Einräumung besondere Konditionen, wie Preisnachlässe auf Herstellungskosten oder
laufende Entgelte, Reduzierung oder Erlass von Servicepauschalen, usw. eine Mindestvertragsdauer von 24 Monaten
vereinbart.

4.3 Bei auf vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossenen Verträgen verlängert sich
die Vertragslaufzeit automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer. Für die ursprüngliche vereinbarte
Vertragsdauer gilt ein Kündigungsverzicht. Auf vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können unter
einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Kündigungsverzichts aufgelöst werden.
Danach kann der Vertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum nächsten Monatsende gekündigt
werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Pkt. 4.3 ist nicht für Verbraucher anwendbar.

4.4 PSMEDIA ist berechtigt einen Vertrag aus wichtigem Grund durch entsprechende
Erklärung mit sofortiger Wirksamkeit aufzulösen, wenn

4.4.1 Verpflichtungen aus dem Vertrag grob verletzt werden.

4.4.2 der Kunde trotz erfolgloser schriftlicher Mahnung, unter Setzung einer
Nachfirst von 2 Wochen und Androhung einer Vertragsauflösung mit der Bezahlung seines Entgeltes in Verzug
ist.

4.4.3 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden eröffnet wird oder
die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens oder die Beantragung eines außergerichtlichen
Ausgleichsversuches oder die Einleitung eines Liquidationsverfahrens erfolgt ist.

4.4.4 PSMEDIA den begründeten Verdacht hegt, dass ein Missbrauch des
Kommunikationsdienstes (z B belästigende Anrufe), ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und behördliche
Auflagen vorliegt.

4.4.5 Der Wegfall von Leitungsrechten ist für PSMEDIA ein wichtiger Grund, wenn
dadurch die weitere wirtschaftliche Bereitstellung von Kommunikationsdiensten nicht mehr möglich ist.

4.4.6 Bei der Nutzung von unsicheren technischen Einrichtungen durch den
Kunden

4.5 Dienste Unterbrechung und Sperre - PSMEDIA kann nach eigenem Ermessen nicht
nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Dienste Unterbrechung vorgehen. Der PSMEDIA ist weiters
bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt.
Insbesondere kann PSMEDIA bei Rechtsverletzungen, die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen
oder den Zugang zu ihr sperren. PSMEDIA wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. PSMEDIA
wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf
außerordentliche Vertragsauflösung durch PSMEDIA aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.

4.6 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw. Sperre -
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem
Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von PSMEDIA auf das Entgelt
für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen unberührt.

4.6.1 Sperrgebühr - Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung
wird mit EUR 30,- vergebührt; darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben vorbehalten.

4.6.2 Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung - Überhaupt kann stets, wenn die
fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen von PSMEDIA gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung
von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere
auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen
werden musste, sowie in allen Fällen, die PSMEDIA zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 4.4
berechtigen würden.

4.6 Vertragsbeendigung durch Wohnortwechsel - Bei einem Wohnortwechsel eines
Verbrauchers, hat dieser das Recht, falls die Leistung am neuen Wohnort von PSMEDIA nicht bereitgestellt werden
kann, die Leistung auch während der Mindestvertragsdauer unter einer Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2
Monaten zum Quartalsende zu kündigen.

4.7 Vertragsbeendigung durch Portierung - Wenn ein Festnetz-Telefonvertrag durch
Portierung beendet wird, hat PSMEDIA das Recht die ausstehenden Entgelte bis zum Vertragsende gesammelt in Form
einer Abschlussrechnung zu verrechnen.

4.8 Vertragsbeendigung und Inhaltsdaten - Der Kunde wird ausdrücklich darauf
verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, der PSMEDIA zur
Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter
oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten verpflichtet. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung
solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des
Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche PSMEDIA gegenüber ableiten.

 

§ 5 Übertragung von Rechten und Pflichten

5.1 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden von PSMEDIA nicht
berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

5.2 PSMEDIA ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch
hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten
zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum
Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

5.3 Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die
entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von
PSMEDIA, außer gegenüber von Verbrauchern. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer
jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen PSMEDIA
diesbezüglich schad- und klaglos.

 

§ 6 Entgelte und Entgeltänderungen

6.1 Die Entgelte für die Nutzung von Kommunikationsdiensten richten sich nach den
jeweils gültigen Entgeltbestimmungen und Preislisten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Entgelte und Preise für Installation, Wartung,
Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den
jeweils gültigen Entgeltbestimmungen oder Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die
festgesetzten Entgelte für die Nutzung von Kommunikationsdiensten (z.B. Internetzugang) nur den "reinen" Zugang
zum Kommunikationsnetz umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die
von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, - sofern nichts anderes (für Unternehmer:
schriftlich) vereinbart oder in den Entgeltbestimmungen oder Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch
PSMEDIA gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von PSMEDIA; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten
sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

Entgelte und Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer,
gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.

6.2 Entgeltbestandteile - Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundentgelt
für Internetzugang, Grundentgelt für den Fernsprechanschluss, Grundentgelt für eine Mietleitung, Entgelte für
die Domain-Verwaltung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), monatlich variablen (abhängig
vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des
Fernsprechanschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Entgelt
für die Domain-Registrierung) unterschieden. Detaillierte Informationen dazu sind in den Entgeltbestimmungen und
Preislisten zu finden.

6.3 Änderung von Entgelten - PSMEDIA behält sich bei Änderungen, der für seine
Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, Kosten für
Telekommunikationsleitungen und Vorleistungen usw.) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) von Entgelten vor. Bei
Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen
maßgeblichen Umstände nicht vom Willen von PSMEDIA abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für
Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt
auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des
Entgeltes beeinflussen.

Änderungen von Entgelten, die Kunden nicht ausschließlich begünstigen, werden den
Kunden mindestens 3 Monate vor dem Inkrafttreten zur Kenntnis gebracht und erhalten auch für bestehende Verträge
Wirksamkeit. Das bei der Änderung von Preisen, die Kunden nicht ausschließlich begünstigen, gemäß § 135 Abs.8
und 9 TKG 2021 bestehende Kündigungsrecht der Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt
oder die Preise gemäß einem in den Entgeltbestimmungen oder einer Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten
Indexregelung angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen
Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

6.4 Ist eine Indexanpassung in den Entgeltbestimmungen, Preislisten oder einer
Individualvereinbarung ohne nähere Festlegung vereinbart, so gelten die nachfolgenden Regelungen.

6.4.1 Wenn sich der (Kalender-)Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex
(„Jahres-VPI“) der Statistik Austria ändert, hat das folgende Auswirkungen auf die Entgelte:

  • PSMEDIA ist berechtigt Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend
    der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen.
  • PSMEDIA ist verpflichtet Senkungen des Jahres-VPI weiterzugeben und die
    besagten Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren.

Über die Anpassungen informiert PSMEDIA den Kunden in schriftlicher Form (z.B. über Rechnungsaufdruck).

6.4.2 Sofern nicht anders vereinbart ergibt sich der Umfang der
Entgeltanpassungen aus dem Verhältnis der Änderung des Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung
gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung (Indexbasis: Jahres-VPI 2020 =
100). Der neue Wert stellt die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar. Eine Verpflichtung zur
Entgeltreduktion verringert sich in dem Ausmaß, in dem PSMEDIA im Vorjahr ein Recht zur Erhöhung der Entgelte
nicht ausgeübt hat.

6.4.3 Anpassungen der Entgelte erfolgen im Jahr nach der Änderung der
Indexbasis, frühestens jedoch im Folgejahr des Vertragsabschlusses:

  • Entgelterhöhung: 1. April bis 31.Dezember.
  • Entgeltreduktion: immer am 1. April.

6.4.4 Wird der Jahres-VPI nicht mehr veröffentlicht, tritt sein amtlicher
Nachfolger an dessen Stelle. Das Recht auf eine Vertragsänderung gemäß Punkt 6.3 bleibt davon
unberührt.

 

§ 7 Zahlungsvorgang, Verrechnung

7.1 Abrechnung - Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden
Rechnungen in elektronischer Form als PDF-Dokument mittels E-Mail übermittelt. Der Kunde erklärt hiermit
ausdrücklich, dass er sämtliche Voraussetzungen für den Empfang von elektronisch übermittelten Rechnungen auf
eigene Kosten und in eigener Verantwortung erbringen wird. Wird vom Kunden die nachträgliche Ausstellung einer
Rechnung in Papierform gewünscht, wird diese auf schriftliche Anfrage von PSMEDIA unentgeltlich erstellt.

7.2 Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname,
Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Verrechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix
wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl.
Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte.

7.3 Einzelentgeltnachweis – Die Entgelte für einen Internetzugangsdienst oder
nummerngebunden interpersonellen Kommunikationsdienst sind gemäß § 138 TKG in Form eines
Einzelentgelt-Nachweises darzustellen, in welchem sämtliche Verbindungen, für die ein Entgelt verrechnet wurde,
in chronologischer Reihenfolge aufgelistet sind. Endnutzer sind berechtigt Rechnungen ohne Einzelentgeltnachweis
zu erhalten. Die Rechnung enthält einen Hinweis auf die Möglichkeit der Überprüfung der Entgelte.

7.4 Das Herstellungsentgelt, das monatliche Grundentgelt sowie andere
Einmalentgelte werden sofort nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt werden. Danach werden Grundentgelte
sowie andere laufende feste Entgelte im Vorhinein verrechnet. Variable und Volumens abhängige Entgelte (z B
Telefontarife) werden monatlich im Nachhinein verrechnet. Neben der monatlichen Abrechnung können auch ¼
jährliche und jährliche Abrechnungszeiträume vereinbart werden. Allfällige abweichende Verrechnungsmöglichkeiten
werden in den Entgeltbestimmungen oder Preislisten beschrieben. Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach
erfolgter Installation bzw. nach Versand der Geräte in Rechnung gestellt.

7.5 Die Entgelte werden per Sepa-Lastschriftverfahren oder Banküberweisung auf das
Konto von PSMEDIA abgewickelt. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift ist PSMEDIA berechtigt
die Bankspesen und Bearbeitungskosten laut Preisliste in Rechnung zu stellen. PSMEDIA behält sich das Recht vor
die Zahlungsabwicklung von Banküberweisung auf Sepa-Lastschriftverfahren umzustellen. Der Kunde wird mindestens
3 Monate vor der Umstellung schriftliche informiert. Außer bei Verbrauchern.

7.6 Fälligkeit - Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei
Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Zahlung hat bei Banküberweisung spätestens bis zu dem auf der Rechnung
angegeben Zahlungstermin zu erfolgen. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten oder bei Anwendung des
Lastschriftverfahrens über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, ist PSMEDIA berechtigt Verzugszinsen in Höhe
von 12 % p.A. zu verrechnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass PSMEDIA sich vorbehält die
Forderungsverfolgung nach der ersten Mahnstufe an ein Inkassoinstitut oder an einen Rechtsanwalt zu übergeben
sowie Mahnspesen laut Preisliste in Rechnung zu stellen.

7.7 Allfällige Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom
Kunden innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Dies
schließt eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Nach Überprüfung der Einwände wird PSMEDIA dem Kunden eine
schriftliche Stellungnahme zum Rechnungseinwand übermitteln.

7.7.1 Für den Fall, dass der Rechnungseinwand berechtigt war, wird PSMEDIA eine Berichtigung in Form einer Gutschrift
veranlassen. Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich
das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der
letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem
letzten Rechnungsbetrag entspricht.

7.7.2 Sollten sich nach einer Prüfung die Einwendungen des Kunden aus Sicht von
PSMEDIA als unberechtigt erweisen, Kann der Kunde binnen 1 Jahr ab Zugang der Stellungnahme von PSMEDIA bei
sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen ein Schlichtungsverfahren bei der
Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierung GmbH) einleiten. Bei ergebnislosem Abschluss des
Schlichtungsverfahrens hat der Kunde weitere sechs Monate Zeit den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde
kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von PSMEDIA, bei sonstigem
Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. PSMEDIA wird Verbraucher
auf alle in diesem Punkt genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen
hinweisen. Die Zuständigkeit ordentlicher Gerichte bleibt unberührt.

7.7.3 Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch
die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierung GmbH) zur Streitschlichtung angerufen,
wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem
Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, kann aber sofort verrechnet
werden.

7.8 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber PSMEDIA und die
Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist
ausgeschlossen. In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen
Forderungen gegenüber dem PSMEDIA ist nur möglich, sofern entweder PSMEDIA zahlungsunfähig ist oder die
wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen oder die Gegenforderung des
Vertragspartners gerichtlich festgestellt oder PSMEDIA anerkannt worden ist.

7.9 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden - Rechte des Kunden, seine
vertraglichen Leistungen nach ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie
überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte.

 

§ 8 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

8.1 Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen

8.1.1 Der Kunde ist verpflichtet alle Angaben, die zur Errichtung und Verrechnung
des Vertrags und zur Erbringung der Leistungen, gemäß dieser AGB und Leistungsbeschreibungen durch PSMEDIA
erforderlich sind vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgetreu zur Verfügung zu stellen. Er hat Änderungen
dieser Angaben insbesondere seines Namens, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit, die Änderung seiner Anschrift
(Verlegung des Sitzes), seiner Adressen (E-Mailadresse, Telefon-Nr.) und seiner bekanntgegebenen Bank- und
Kreditkartenverbindung sofort, spätesten jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung PSMEDIA schriftlich
anzuzeigen. Unternehmen haben außerdem jede Änderung ihrer Rechtsform und Ihrer Firmenbuchnummer innerhalb eines
Monats schriftlich anzuzeigen.

8.1.2 PSMEDIA ist berechtigt alle nötigen Angaben über die Identität sowie die
Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweis und
Meldezettel vom Kunden zu fordern, die zur Beurteilung der Bonität erforderlichen Angaben einzuholen und den
Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungsberechtigung oder Vertretungsbefugnis zu überprüfen.

8.1.3 PSMEDIA ist berechtigt an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder
E-Mail-Adresse neben Rechnungen auch rechtlich bedeutsame Erklärungen (ZB Kündigungen, Änderung von AGB,
Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) zu übermitteln. Rechnungen und Erklärungen gelten auch dann als
zugegangen, wenn der Kunde die Rechnung oder Erklärung nicht erhalten hat, weil er PSMEDIA über die Änderungen
der elektronischen oder postalischen Adressen nicht informiert hat. Liegt kein Verbrauchergeschäft im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes vor, gelten nicht bescheinigte Erklärungen oder Rechnungen von PSMEDIA mit dem 3.
Werktag nach der Übergabe zur postalischen Beförderung als zugegangen, es sei denn der Kunde macht glaubhaft die
Zustellung wäre nicht oder zu spät eingetroffen.

8.2 Ablehnung von Bestellungen - PSMEDIA ist nicht verpflichtet ein
Vertragsverhältnis mit einem Kunden zu begründen der Minderjährig ist oder der für die rechtliche
Verbindlichkeit des Vertragsverhältnisses die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters benötigt. PSMEDIA ist
berechtigt in begründeten Fällen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ein Angebot eines Kunden auf
Abschluss eines Vertrages abzulehnen. Dasselbe gilt auch wenn der Kunden in einem anderen Vertragsverhältnis
gegen Vertragsbedingungen verstoßen hat, die PSMEDIA zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen.

8.3 Zustimmung von Verfügungsberechtigten – Der Kunde ist verpflichtet für alle
Liegenschaften Gebäude und Räume, die nicht in seinem Eigentum stehen und für die bestellte Leistung in Anspruch
genommen werden müssen, die Zustimmung des Eigentümers oder eines Verfügungsberechtigen einzuholen, dass
Dieser mit der Durchleitung, Einleitung von Kommunikationslinien (Leitungen und Leerrohren) sowie mit der
Anbringung von technischen Einrichtungen zur Herstellung, Erweiterung, Instandhaltung und Betrieb einverstanden
ist. Falls der Kunde Untermieter ist, hat er die Zustimmung des Hauptmieters einzuholen.

8.4 Informationen für Arbeiten sowie Aufwendungen des Kunden – Der Kunde ist
verpflichtet die Installation der technischen Einrichtungen zu ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür
erforderlichen und geeigneten Räume rechtzeitig bereitzustellen und für die Vertragsdauer betriebsbereit zu
halten. Aufwendungen die für die trotz ordnungsgemäßer Installation, Erweiterung und Betrieb entstehenden
Ausbesserungsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet vor Beginn der
Installationsarbeiten die Lage von verdeckt geführtem Strom, Gas und Wasserleitungen sowie ähnlicher
Einrichtungen zu erheben und PSMEDIA darüber zu informieren, sowie PSMEDIA über vorhandene Gesundheitsgefährdung
für Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen hinzuweisen.

8.5 Stromversorgung - Der Kunde hat die für die Installation und den Betrieb
erforderliche Stromversorgung nach ÖVE bereitzustellen, diese durch geeignete Maßnahmen vor Fremd- und
Überspannungen zu bewahren und Ihren Betrieb sicherzustellen.

8.6 Betrieb und Störungsbehebung – Der Betrieb von Diensten und Einrichtungen des
Vertrags wird von PSMEDIA zu den in den Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements definierten
Bedingungen und Qualitätskriterien (Verfügbarkeit, Bandbreiten, Latenz) erbracht.

8.6.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Internetnutzung mit Unsicherheiten
und Risiken (z.B. Viren, Hackerangriffe, trojanische Pferde, Einbrüche in WLAN-Systeme usw.) verbunden ist und
er selbst dazu verpflichtet ist dem Stand der Technik entsprechende Einstellungen in seinen Endgeräten (z.B. PC,
WLAN-Accesspoints, Smartphones, Router und Switches) vorzunehmen, Virenschutzprogramme zu installieren und
aktuell zu halten hat. Er hat sichere Passwörter zu verwenden und diese geheim zu halten.

8.6.2 Die Meldung von Störungen ist innerhalb der in der Leistungsbeschreibung und
im entsprechenden Service Level Agreement definierten Störungsannahmezeiten möglich. Die Störungsbehebung wird
nach erfolgter Störungsmeldung, durch den Kunden, innerhalb der im entsprechenden SLA definierten
Servicebereitschafts- und Reaktionszeiten durchgeführt.

8.6.3 Der Kunde hat Störungen oder Schäden am Anschluss unverzüglich bei PSMEDIA
(Support Hotline +43 7252 220 227 oder per E-Mail support@psmedia.tv )zu melden. Der Kunde ist verpflichtet
PSMEDIA bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und
PSMEDIA oder von ihr beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu
gewähren.

8.6.4 Wird PSMEDIA bzw. von ihm beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung
gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste
vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde PSMEDIA jeden dadurch entstandenen Aufwand
zu ersetzen.

8.7 Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften - Der Kunde
verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber PSMEDIA die alleinige Verantwortung
für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, PSMEDIA vollständig
schad- und klaglos zu halten, falls PSMEDIA wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder
strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird PSMEDIA in
Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.);
der Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens von PSMEDIA – nicht den Einwand unzureichender
Rechtsverteidigung erheben.

 

8.8 Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz - Der Kunde verpflichtet sich,
die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für
PSMEDIA oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere
Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen,
Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Nutzer.

 

§ 9 Überlassung, Verkauf und Lieferung von Geräten und Einrichtungen
durch PSMEDIA

9.1 Dem Kunden überlassene, verkaufte und vermietete Geräte, oder Einrichtungen
stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Sofern dem Kunden von PSMEDIA Geräte zur
Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum von PSMEDIA, selbst dann, wenn sie installiert worden
sind, und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an PSMEDIA zu retournieren, andernfalls
wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.2 Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben
diese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden. Bei einer Beschädigung wird der Kunde
nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von überlassenen oder gemieteten Endgeräten
sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich von PSMEDIA oder von deren Beauftragten
vorgenommen.

 

§ 10 Gewährleistung

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen
anderen Fällen 6 Monate. Dies gilt auch für Gegenstände, die mit dem Gebäude oder mit Grund und Boden fest
verbunden werden. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der
letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungs-rechtlichen Anspruches
vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin PSMEDIA den Mangel angezeigt hat.

10. 2 Mängelrüge - Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher
Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten
Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

10.3 Behebung von Mängeln - Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem
Ermessen von PSMEDIA entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist
ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14
Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
Dieser Pkt. 10.3 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

10.4 Gewährleistungsausschluss - Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
Mängel, die aus nicht von PSMEDIA bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage
durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung
der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die PSMEDIA angegebene
Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung, ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; Bei Beschädigungen,
die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die
Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer
ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

 

§ 11 Anschaltung von Endgeräten

11.1 Der Kunde darf an den überlassenen Anschluss (Netzabschlusspunkt) unmittelbar
und mittelbar nur zugelassene und entsprechende gekennzeichnete Endgeräte betreiben, welche für den jeweiligen
Anschlusstyp geeignet sind.

11.2 Der Kunde stellt auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation
und Betrieb notwendige Hard- und Software sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht
aufgrund besonderer Vereinbarung von PSMEDIA beizustellen sind.

11.3 PSMEDIA übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der kundenseitig
installierten Telekommunikationseinrichtungen, wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Fax- oder Telefonapparate
sowie Router, Switche, Accesspoints, PCs und Modems, Funkeinrichtungen etc.

11.4 Entsteht PSMEDIA oder einem Dritten durch die Anschaltung eines Endgerätes
ein Schaden so ist PSMEDIA schad- und klaglos zu stellen und Ihr durch die Anschaltung entstandener Schaden zu
ersetzen.

 

§ 12 Haftung; Haftungsausschluss und -beschränkungen; Verpflichtungen des Kunden

12.1. Haftungsausschluss - Die Haftung von PSMEDIA für leichte Fahrlässigkeit
(außer bei Personenschäden) sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen.
Abweichend davon gilt für Verbraucher: Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen
PSMEDIA die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach
Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

12.2 Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste - PSMEDIA
betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und innerhalb
der in den Leistungsbeschreibungen garantierten Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht
möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer
hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass E-Mails auch ankommen oder
diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden.

12.3 Vorübergehende Einschränkungen, Höhere Gewalt etc. - PSMEDIA behält sich
vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie zumutbar und sachlich
gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von PSMEDIA unabhängig sind. Bei höherer Gewalt,
Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es
zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen.
PSMEDIA haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldet wurden. Sonstige Haftungsausschlüsse und Beschränkungen bleiben unberührt.

12.4 PSMEDIA übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das
Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste
übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust vom ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.

12.5 Haftungsausschluss von PSMEDIA hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch
Viren, Hacker etc. - PSEMDIA haftet nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm
erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und
zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage von PSMEDIA oder über
eine Information durch PSMEDIA erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internets mit
Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme
etc.). PSMEDIA übernimmt dafür keine Haftung; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn PSMEDIA nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des
Kunden.

12.6 Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden - PSMEDIA haftet nicht für
Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

12.6.1 Schutz des Internetzugangs - Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter
geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden
oder durch Weitergabe an Dritte entstehen. Der Kunde haftet -außer bei Mehrwertdiensten - für alle
Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche aus
Kommunikationsdienstleistungen, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch
Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von PSMEDIA zu vertreten ist. Weitergehende
Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

12.6.2 Verwendung sicherer technischer Einrichtungen - Der Kunde verpflichtet sich
zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für
den PSMEDIA oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B.
offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist PSMEDIA zur
sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z. B. Sperre
einzelner Ports). PSMEDIA wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. PSMEDIA wird den Kunden
über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

12.6.3. Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen - Der Kunde ist verpflichtet,
PSMEDIA von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um
PSMEDIA die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt.
Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt PSMEDIA für Schäden und Aufwendungen, die aus der
unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma), keine
Haftung.

12.7 Besondere Bestimmungen für Firewalls - Die Haftung von PSEMDIA für Nachteile,
die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder
außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Die Haftung von PSMEDIA für
Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

12.8 Haftungsausschluss von PSMEDIA bei Verletzungen des Kunden durch Dritte -
Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von PSMEDIA für andere Kunden gespeicherte
Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet PSMEDIA (unbeschadet aller sonstigen
Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn PSMEDIA keine tatsächliche Kenntnis von der
Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht im Sinne des ISPA Code of Conduct –
Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at,
qualifiziert ist.

12.9 Der Kunde haftet für Beschädigung und Verlust von Geräten und Einrichtungen
die PSMEDIA für die Erbringung ihrer Dienste in den Räumlichkeiten des Kunden aufstellt ohne Rücksicht auf die
Ursache, ausgenommen der Schaden wurde durch PSMEDIA oder Ihre Beauftragen verursacht. Für die Haftung des
Kunden ist es gleichgültig aus welchem Rechttitel er den Raum nutzt.

 

§ 13 Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis

13.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht - PSEMDIA und Ihre
Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 160 ff TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des
Datenschutzgesetzes. Stamm-, Verkehrs-, Standort- und Inhaltsdaten des Kunden werden nur so weit ermittelt,
gespeichert, transportiert und verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste und aus gesetzlichen Gründen
notwendig ist. Der Kunde kann gemäß § 165 Abs 3 TKG der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies
steht aber einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck der Transport
einer Nachricht über das Kommunikationsnetz oder die Bereitstellung vereinbarter Dienste ist. Informationen für
das Routing und das Auffinden von Inhalten über Domain Namen werden entsprechend weitergeleitet.

13.2 Personenbezogene Stammdaten – PSMEDIA wird aufgrund § 166 Abs. 1 ermächtigt
folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden zu ermitteln und zu Verarbeiten: Vorname, Familienname,
akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige
Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten,
sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden ausschließlich aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen für Zwecke der Vertragsabwicklung (Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung
des Vertrages mit dem Kunden), Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von
Auskünften an Notrufträger gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.

13.3 Verkehrsdaten - PSMEDIA wird personenbezogene Verkehrsdaten des Kunden
spätestens bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann
oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den technischen Gründen bzw. zur
Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Danach wird PSMEDIA die Verkehrsdaten unverzüglich löschen
oder anonymisieren. Eine Auswertung der Daten über die Zwecke der Verrechnung hinaus wird PSMEDIA außer in den
gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

13.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht - PSEMDIA und Ihre
Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 160 ff TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des
Datenschutzgesetzes. Stamm-, Verkehrs-, Standort- und Inhaltsdaten des Kunden werden nur so weit ermittelt,
gespeichert, transportiert und verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste und aus gesetzlichen Gründen
notwendig ist. Der Kunde kann gemäß § 165 Abs 3 TKG der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies
steht aber einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck der Transport
einer Nachricht über das Kommunikationsnetz oder die Bereitstellung vereinbarter Dienste ist. Informationen für
das Routing und das Auffinden von Inhalten über Domain Namen werden entsprechend weitergeleitet.

13.2 Personenbezogene Stammdaten – PSMEDIA wird aufgrund § 166 Abs. 1 ermächtigt
folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden zu ermitteln und zu Verarbeiten: Vorname, Familienname,
akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige
Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten,
sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden ausschließlich aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen für Zwecke der Vertragsabwicklung (Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung
des Vertrages mit dem Kunden), Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von
Auskünften an Notrufträger gespeichert, verarbeitet und weitergegeben.

13.3 Verkehrsdaten - PSMEDIA wird personenbezogene Verkehrsdaten des Kunden
spätestens bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann
oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den technischen Gründen bzw. zur
Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Danach wird PSMEDIA die Verkehrsdaten unverzüglich löschen
oder anonymisieren. Eine Auswertung der Daten über die Zwecke der Verrechnung hinaus wird PSMEDIA außer in den
gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

13.4 Inhaltsdaten - Inhaltsdaten werden von PSMEDIA nur so weit gespeichert, als
dies aus technischen Gründen kurzfristig erforderlich oder Dienstemerkmal ist. PSMEDIA ist nicht verpflichtet
den Nachweis einer Löschung zu erbringen. Nach Wegfall des Grundes werden die Daten unverzüglich
gelöscht.

13. 5 Ausnahmen vom Kommunikationsgeheimnis - Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass
PSMEDIA gem. § 161 aufgrund von Gesetzen und gerichtlichen Anordnungen verpflichtet werden kann, Nachrichten zu
überwachen (nach § 135 Abs 3 StPO), Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung (nach § 135 Abs 2 StPO),
Auskunft über Daten nach § 99 Abs 3 des BG vom 26.6.1958 betreffend Finanzstrafrecht und Finanzverfahrensrecht
(FinStra) sowie BGBl Nr. 129/1958 idf BGBl Nr. 21/1959 (DFB), Auskunft über Daten nach § 11 Abs 1 Z 7 des BG
über Organisation Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes (SNG sowie BGBl 5/2016) und Auskunft über
Daten nach § 22 Abs 2a und 2b des Militärbefugnisgesetzes (MBG sowie BGBl Nr.5) zu erteilen. Der Kunde nimmt
weiters zur Kenntnis, dass PSMEDIA gemäß § 161 TKG auch zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung
der Rufnummernunterdrückung sowie zur Aufzeichnung und Rückverfolgung von Telefongesprächen im Rahmen der
Entgegennahme und Abwicklung von Notrufen verpflichtet werden kann.

Handlungen von PSEMDIA aufgrund dieser Verpflichtungen gem. § 161 lösen keine
Ansprüche des Kunden aus. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis,
wonach PSMEDIA unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden
zu erteilen.

13.6 Informationen über Produkte von PSMEDIA – Der Kunde erklärt sich auf den
Vertragsunterlagen einverstanden Produktinformationen von PSMEDIA in angemessenem Umfang auch per E-Mail zu
erhalten. Der Kunde kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.

13.7 Datensicherheit – PSMEDIA ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr
gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden zu schützen. PSMEDIA ist nicht dafür verantwortlich, wenn es
Dritten dennoch gelingt sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit PSMEDIA nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von
Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung von PSMEDIA ist
ausgeschlossen, wenn diese oder eine Person, für welche sie einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig
verschuldet hat. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter
geheim zu halten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Pflicht ergeben. Für die
Sicherung der beim Kunden gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich

13.8 Sofern der Kunde dies in seinem Vertrag nicht ausgeschlossen hat, erscheinen
seine Stammdaten in einem von PSMEDIA oder einem Dritten veröffentlichen Teilnehmerverzeichnis.

 

§ 14 Bestimmungen für öffentliche interpersonelle Kommunikationsdienste (Fernsprechdienste)

14.1 Eintragung in das Nutzerverzeichnis. - Gemäß § 137 TKG hat der Kunde das
Recht sich in ein allgemein zugängliches Nutzerverzeichnis von PSMEDIA oder von Dritten mit Vor- und
Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, Nummer und auf Wunsch des Nutzers mit der Berufsbezeichnung eintragen
zulassen. Er hat das Recht seine Einträge zu prüfen, zu korrigieren und wieder löschen zulassen. Auf
ausdrücklichem Wunsch des Nutzers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. PSMEDIA wird dafür
kein Entgelt verlangen.

14.2 Anzeige der Rufnummer des Anrufers – gemäß § 139 TKG muss dem anrufenden
Nutzer bei Sprachkommunikationsdiensten außer bei Notrufen die Möglichkeit eingeräumt werden, die Anzeige für
jeden Anruf einzeln selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken. Der Angerufene Nutzer hat die Möglichkeit, die
Anzeige eingehender Anrufe selbständig und entgeltfrei zu unterdrücken bzw. eingehende Anrufe, mit unterdrückter
Rufnummernanzeige, selbständig und entgeltfrei abzuweisen.

14.3 Fangschaltung, belästigende Anrufe – Fangschaltung ist eine vom Willen des
Anrufenden unabhängige Feststellung der Identität eines Anschlusses. Wenn ein Endnutzer dies zur Verfolgung
belästigender Anrufe wünscht, ist PSMEDIA gemäß § 141 TKG verpflichtet eine Fangschaltung für zukünftige Anrufe
zu veranlassen. Die Fangschaltung kann auch in einer Aufhebung einer Rufnummernunterdrückung bestehen. PSMEDIA
wird dem Endnutzer das Ergebnis der Fanschaltung mitteilen.

14.4 Leistungseschreibungen und Entgeltbestimmungen – Leistungen und Entgelte für
nummerngebundene interpersonelle Kommunikationsdienste werden je angebotenem Dienst im Zusammenhang dieser AGB
veröffentlicht und gemeinsam auf der Homepage von PSMEDIA https://psmedia.tv/agb zum Download angezeigt.

 

14.5 Die einheitliche europäische Notrufnummer - Auf das Bestehen der
einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.

 

§ 15 Besondere Bestimmungen für die Lieferung und Erstellung von Software

15.1 Leistungsumfang - Bei individuell von PSMEDIA erstellter Software ist der
Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse)
bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine
Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei PSMEDIA,
sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

15.2 Rechte an gelieferter Software - Bei der Lieferung von Software räumt
PSMEDIA, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht
ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden
Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde
PSMEDIA schad- und klaglos stellen. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen
Schadensvermeidung mitzuwirken.

15.3 Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor
Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauestens einzuhalten. Für vom Kunden
abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die PSMEDIA nicht
erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen
Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte,
auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde PSMEDIA von Ansprüchen wegen
Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.

15.4 Gewährleistung - PSMEDIA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte
Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt
erhoben worden; dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet; weiters, dass
die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen (sofern nicht ein Mangel im Sinn des Gewährleistungsrechts
vorliegt) oder, dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung
auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Allfällige
Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden dadurch nicht berührt. Ansonsten gelten die
Gewährleistungsbestimmungen des § 10.

15.5 Rücktritt bei Softwaremängeln - Werden von PSMEDIA gleichzeitig Hard- und
Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des
Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt
hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software
nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt
nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

 

§ 16 Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

16.1 Vermittlung und Verwaltung der Domain; Vertragsbeziehungen - PSMEDIA
vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte
Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle
nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der ISP fungiert
hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht
anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls
zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle
zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).
Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der
Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde; der ISP verrechnet dem Kunden
diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine
Verwaltungsgebühr.

16.2 Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle - Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit
dem ISP aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen
muss.

16.3 Geltung der AGB der Registrierungsstelle - Bezogen auf die Domain gelten
daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw. der ansonsten jeweils
zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden des ISP auf Wunsch zugesandt.

16.4 Rechtliche Zulässigkeit der Domain - Der ISP ist nicht zur Prüfung der
Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu
verletzen und wird den ISP diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

§ 17 Besondere Bestimmungen für Internetdienstleistungen über ADSL- bzw. xDSL-Zugangsleitungen der A1 Telekom
Austria

17.1 Vertragsverhältnis mit der Telekom Austria - Der Kunde stimmt zu, dass
hinsichtlich ADSL- Zugangsleistung ein Vertragsverhältnis auf Basis der jeweils geltenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der TELEKOM AUSTRIA (einschließlich der jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen und
Entgeltbestimmungen) "Online- ADSL" (bzw. bei SDSL: "Online-SDSL") – mit Ausnahme der Bestimmungen über eine
Kündigung durch den Kunden – mit Telekom Austria AG begründet wird und erklärt hiermit, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der Telekom Austria zur Kenntnis genommen
zu haben und damit einverstanden zu sein. Die Dokumente der Telekom Austria sind unter www.telekom.at abrufbar
bzw. werden auf Wunsch vom ISP zugesandt.

17.2 Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel“,
„Datenübermittlung“, „Beendigung des Endkundenvertragsverhältnisses“ PSMEDIA Erklärungsempfänger für die Telekom
Austria. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Übermittlung jener personenbezogenen Daten durch PSMEDIA an die
Telekom Austria und durch die Telekom Austria an PSMEDIA, die für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung
der Leistungen notwendig sind.

17.3 Produkt-, Modem- oder Providerwechsel - Der durch einen allfälligen späteren
Produkt-, Modem- oder Providerwechsel des Kunden entstehende Einmalaufwand bei der Telekom Austria wird dem
Endkunden von dieser mit einer der auf den Produkt-, Modem- oder Providerwechsel folgenden Rechnung gesondert in
Rechnung gestellt. Durch einen Providerwechsel ist eine Vertragsanpassung auch des Vertragsverhältnisses zur
Telekom Austria nötig. Dafür ist an die Telekom Austria für deren Aufwand ein Entgelt zu verrichten.

17.4 Regelung für den Fall der Beendigung des Vertrages über den
Teilnehmeranschluss bei der TA Bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und der TA betreffend den
Teilnehmeranschluss, aus welchem Grund auch immer, erbringt PSMEDIA den xDSL-Dienst gegenüber dem Kunden nicht
mehr. Der Kunde ist dennoch jedenfalls verpflichtet, dem ISP alle Entgelte bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen,
zu dem der Vertrag mit dem ISP erstmals gekündigt hätte werden können. Weitergehende Schadenersatzansprüche
sowie sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

17.5 Sperre seitens der Telekom Austria - Wird aufgrund einer von der Telekom
Austria veranlassten Sperre die xDSL-Zugangsleitung eingestellt, ist der ISP berechtigt, nicht aber
verpflichtet, die Internetzugangsleistungen für die Dauer der Sperre einzustellen. Macht der ISP von diesem
Recht keinen Gebrauch, gebührt ihm ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des Zugangs dennoch das vereinbarte
Entgelt bis zu jenem Zeitpunkt zu ersetzen, zu dem der Vertrag mit dem ISP erstmals gekündigt hätte werden
können. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie sonstige Ansprüche des ISP bleiben unberührt.

 

§ 18 Besondere Bestimmungen bei der Erbringung von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen

18.1 Mitwirkungspflicht des Kunden - Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung
verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen
sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen.

Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder stellt
hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen,
Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner
gegebenenfalls erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (z. B. Logos), die eingesetzt
werden sollen, zur Verfügung.

Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige Fassung
oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche sind
zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies, außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den
ISP.

18.2 Haftung für vom Kunden bereitgestellte Elemente - Vom Kunden beigestellte
Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt
keinerlei Rechte daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und hat der ISP von
allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (z. B. Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich
von vom Kunden beigestellter Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.

18.3 Keine Prüfungspflicht des ISP - Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte
Elemente, insbesondere auch Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann
jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern.

18.4. Rechtseinräumung durch den ISP - Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht
ausdrücklich und, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, schriftlich - anders vereinbart, mit Zahlung des
vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP entwickelte Konzept und/oder Design
und/oder die vertragsgegenständlichen Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internets für eigene
Zwecke zu nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer elektronischer Medien oder
für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für
die, auch nur teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte.

 

§ 19 Sonstige Bestimmungen

19.1 Anwendbares Recht - Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die
zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender
Verweisungsnormen.

19.2 Gerichtsstand - Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen
Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies
gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

19.3 Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB - Änderungen und
Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem
Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax Rechnung getragen); mündliche Nebenabreden
bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

19.4 Schriftform für Mitteilungen des Kunden - Alle Mitteilungen und Erklärungen
des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.

19.5 Adressänderungen; Zugang von elektronischer Nachrichten - Der Kunde hat
Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem ISP umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine
Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt
gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt
gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der ISP diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen;
dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elektronische Erklärungen,
Mitteilungen, Rechnungen oder sonstigen Nachrichten gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt
bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG),
wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

19.6 Keine normative oder interpretative Bedeutung der Überschriften -
Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative
Bedeutung, begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der
Interpretation.

19.7 Salvatorische Klausel - Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt - außer gegenüber Konsumenten - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn
und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

19.8 Streitbeilegung - Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte
können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die
nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde
vorlegen. Der ISP ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage
erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine
einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall
mitzuteilen.

 

Kontaktdaten des ISP

www.psmedia.tv

PSMEDIA LTD&CoKG
Im Stadtgut A1
4407 Steyr

Tel.: +43 676 83997711
Mail: office@psmedia.tv